Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Absenden Ihres Angebotes alle geforderten Unterlagen vollstaendig ausgefuellt und beigefuegt haben. Eine doppelte Einreichung von Angeboten ist zu vermeiden!
Die Kriterien für die Zuschlagserteilung entnehmen Sie den Leistungsverzeichnissen.
Der angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, gemaeß § 14 Abs. 1 Thueringer Vergabegesetz innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten Frist die Moeglichkeit der Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so wird er die
Vergabekammer beim Thueringer Landesverwaltungsamt (Nachpruefungsbehoerde),
Referat 250 - Vergabeangelegenheiten,
Jorge-Semprun-Platz 4,
99423 Weimar,
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de oder nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de
durch Uebersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 14 Abs. 5 Thueringer Vergabegesetz für Amtshandlungen der Nachpruefungsbehoerde Kosten (Gebuehren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberuecksichtigte Angebote (§14 Absatz ThuerVgG).
Es gilt deutsches Recht.
Das Verfahren erfolgt anhand der UVgO sowie des ThuerVgG.
Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie die zusaetzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB).
Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de.
Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich.
Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.