Leistungen Stadtforst 2025
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kommunalservice Jena
Löbstedter Straße 56
07749
Jena
Deutschland
+49 364149890
+49 36414989105
ksj@jena.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4GY11ZLA794

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4GY11ZLA794/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Leistungen Stadtforst Jena - Rahmenvertrag für die Unterhaltung von Wanderwegen sowie der Leit-, Schutz- und Erholungseinrichtungen für 2025

Haupterfüllungsort

Kommunalservice Jena
verschiedene Standorte im Stadtforst Jena
07743
Jena

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Rahmenvertrag über 12 Monate

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2025
31.12.2025

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2025
31.12.2025

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

keine

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

keine

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

keine

Sonstige

Folgende Unterlagen sind bei Angebotsabgabe einzureichen:
entweder

- Angabe einer Praequalifikationsnummer über eine Praequalifikation
- Referenzliste über ausgeführte Auftraege aus den letzten drei Jahren, die nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprechpartner
- Eigenerklaerung zum ThuerVgG, MiLoG und BMWK

oder

- Informationen zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz
- ausgefüllte Eigenerklaerung zur Eignung oder EEE Einheitliche Europaeische Eigenerklaerung inkl. Referenzen
- Eigenerklaerung zum ThuerVgG, MiLoG und BMWK

Beruft sich der Bieter zur Erfuellung des Auftrages auf die Faehigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese ebenfalls in einem Praequalifikationsverzeichnis eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen praequalifiziert sind oder die Voraussetzung für die Praequalifikation erfüllen. Gelangt das Angebot eines nicht praequalifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklaerungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklaerung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen innerhalb der gesetzten Frist zu bestätigen.

Fuer naehere Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung nach ThuerVgG siehe Anlage 5 Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung zum ThuerVgG.

Die eingereichten Nachweise/Erklärungen muessen aktuell gültig sein.

Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert und sind der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß VOL/B und ZVB Stadt Jena (Anlage 2)

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

03.12.2024 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

27.12.2024

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Absenden Ihres Angebotes alle geforderten Unterlagen vollstaendig ausgefuellt und beigefuegt haben. Eine doppelte Einreichung von Angeboten ist zu vermeiden!

Die Kriterien für die Zuschlagserteilung entnehmen Sie dem Leistungsverzeichnis.

Der angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, gemaeß § 14 Abs. 1 Thueringer Vergabegesetz innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten Frist die Moeglichkeit der Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so wird er die

Vergabekammer beim Thueringer Landesverwaltungsamt (Nachpruefungsbehoerde),
Referat 250 - Vergabeangelegenheiten,
Jorge-Semprun-Platz 4,
99423 Weimar,

E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de oder nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de

durch Uebersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 14 Abs. 5 Thueringer Vergabegesetz für Amtshandlungen der Nachpruefungsbehoerde Kosten (Gebuehren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberuecksichtigte Angebote (§14 Absatz ThuerVgG).

Es gilt deutsches Recht.

Das Verfahren erfolgt anhand der UVgO sowie des ThuerVgG.

Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie die zusaetzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB).

Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht.

Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de.

Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich.

Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.

Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.

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