Übernahme und Verwertung von ca. 600 Tonnen Alttextilien aus privaten Haushaltunge...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kommunalservice Jena
Löbstedter Straße 56
07749
Jena
Deutschland
+49 364149890
+49 36414989105
ksj@jena.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4GY1PTX3ELR

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4GY1PTX3ELR/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Übernahme und Verwertung von Alttextilien aus privaten Haushaltungen und sonstigen Herkunftsbereichen

Haupterfüllungsort

Kommunalservice Jena
Löbstedter Straße 65
07749
Jena

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2025
31.12.2025

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2025
31.12.2025

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

keine

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

keine

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

keine

Sonstige

Folgende Unterlagen sind bei Angebotsabgabe einzureichen:
entweder

entweder
- Angabe einer Präqualifikationsnummer über eine Präqualifikation
- Referenzlisten über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nach-weislich in Art und Umfang mit diesem
Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprechpartner

oder

- Informationen zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz;
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage III) oder EEE - Einheitliche Europäische Eigenerklärung inkl. Referenzlisten
über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind
nebst Ansprechpartner

Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese ebenfalls in einem Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklärung zur Eig-nung vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften ist als Rechtsform nur die gesamtschuldnerisch haftende mit bevollmächtigtem Vertreter zugelassen. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.

Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Dokumente ausgefüllt einzureichen:

- Eigenerklärung zum ThuerVgG (Anlage IV)
- Eigenerklärung zum MiLoG (Anlage VI)
- Eigenerklärung zum BMWK Rundschreiben (Anlage VII)
(Bitte beachten Sie die Erläuterung zur Eigenerklärung ThuerVgG (Anlage V)
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb oder adäquates Zertifikat Fachbetrieb
Textilrecycling (der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass das Unternehmen über
den gesamten Vertragszeitraum über ein gültiges EfB Zertifikat verfügt)
- Übergabe von Annahmebedingungen bzw. Merkblatt bzw. Positiv-/Negativkatalog
- Übernahmeerklärung nach Gewerbeabfallverordnung

Werden Nachunternehmer (NU) für den Transport eingesetzt sind alle Informationen zur Rechtsform des Bieters und dessen Eignung sowie alle geforderten Eigenerklärungen analog vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Sollte ein NU, welcher ausschließlich für Transportleistungen eingesetzt wird nicht über ein Zertifikat für Entsorgungsfachbetrieb verfügen, so hat dieser die Beförderungserlaubnis nach § 53 mit dem Angebot einzureichen. Werden NU für die Verwertung der Alttextilien eingesetzt so sind sämtliche o.g. Unterlagen analog auch vom NU mit dem Angebot einzureichen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen praequalifiziert sind oder die Voraussetzung für die Praequalifikation erfüllen. Gelangt das Angebot eines nicht praequalifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklaerungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklaerung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen innerhalb der gesetzten Frist zu bestätigen.

Fuer naehere Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung nach ThuerVgG siehe Anlage 5 Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung zum ThuerVgG.

Die eingereichten Nachweise/Erklärungen müssen aktuell gültig sein.

Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert und sind der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.

Vorzulegende Nachweise:
Übergabe von Annahmebedingungen, Positiv-/Negativkatalog; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß VOL/B und ZVB Stadt Jena (Anlage 2) und Anlage 10 Vertragsmuster

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.10.2024 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

13.12.2024

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Das Kriterium für die Zuschlagserteilung ist der Angebotspreis. Der angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, gemaeß § 14 Abs. 1 Thueringer Vergabegesetz innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten Frist die Moeglichkeit der Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so wird er die Vergabekammer beim Thueringer Landesverwaltungsamt (Nachpruefungsbehoerde), Referat 250 - Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de oder nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de durch Uebersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 14 Abs. 5 Thueringer Vergabegesetz für Amtshandlungen der Nachpruefungsbehoerde Kosten (Gebuehren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberuecksichtigte Angebote (§14 Absatz ThuerVgG). Es gilt deutsches Recht. Das Verfahren erfolgt anhand der UVgO sowie des ThuerVgG. Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie die zusaetzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB). Die Unterlagen koennen ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht. Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de. Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich. Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich. Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.

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