Folgende Unterlagen sind bei Angebotsabgabe einzureichen:
entweder
entweder
- Angabe einer Präqualifikationsnummer über eine Präqualifikation
- Referenzlisten über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nach-weislich in Art und Umfang mit diesem
Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprechpartner
oder
- Informationen zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz;
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage III) oder EEE - Einheitliche Europäische Eigenerklärung inkl. Referenzlisten
über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind
nebst Ansprechpartner
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese ebenfalls in einem Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklärung zur Eig-nung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist als Rechtsform nur die gesamtschuldnerisch haftende mit bevollmächtigtem Vertreter zugelassen. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Dokumente ausgefüllt einzureichen:
- Eigenerklärung zum ThuerVgG (Anlage IV)
- Eigenerklärung zum MiLoG (Anlage VI)
- Eigenerklärung zum BMWK Rundschreiben (Anlage VII)
(Bitte beachten Sie die Erläuterung zur Eigenerklärung ThuerVgG (Anlage V)
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb oder adäquates Zertifikat Fachbetrieb
Textilrecycling (der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass das Unternehmen über
den gesamten Vertragszeitraum über ein gültiges EfB Zertifikat verfügt)
- Übergabe von Annahmebedingungen bzw. Merkblatt bzw. Positiv-/Negativkatalog
- Übernahmeerklärung nach Gewerbeabfallverordnung
Werden Nachunternehmer (NU) für den Transport eingesetzt sind alle Informationen zur Rechtsform des Bieters und dessen Eignung sowie alle geforderten Eigenerklärungen analog vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Sollte ein NU, welcher ausschließlich für Transportleistungen eingesetzt wird nicht über ein Zertifikat für Entsorgungsfachbetrieb verfügen, so hat dieser die Beförderungserlaubnis nach § 53 mit dem Angebot einzureichen. Werden NU für die Verwertung der Alttextilien eingesetzt so sind sämtliche o.g. Unterlagen analog auch vom NU mit dem Angebot einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen praequalifiziert sind oder die Voraussetzung für die Praequalifikation erfüllen. Gelangt das Angebot eines nicht praequalifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklaerungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklaerung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen innerhalb der gesetzten Frist zu bestätigen.
Fuer naehere Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung nach ThuerVgG siehe Anlage 5 Erlaeuterungen zur Eigenerklaerung zum ThuerVgG.
Die eingereichten Nachweise/Erklärungen müssen aktuell gültig sein.
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert und sind der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.
Vorzulegende Nachweise:
Übergabe von Annahmebedingungen, Positiv-/Negativkatalog; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung