Einzureichende Unterlagen zur Eignungsprüfung
Die nachfolgenden Nachweise und Referenzen sind zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (= Eignungsprüfung) des Bieters erforderlich und mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, so sind auch von diesen die erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen:
entweder
- Angabe einer Präqualifikationsnummer über eine Präqualifikation
- Referenzlisten über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nach-weislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprech-partner
oder
- Informationen zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz;
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage III) oder EEE - Einheitliche Europäische Eigenerklärung inkl. Referenzlisten über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind nebst Ansprechpartner
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eig-nungsleihe) ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese ebenfalls in einem Präqualifikations-verzeichnis eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist als Rechtsform nur die gesamtschuldnerisch haftende mit bevoll-mächtigtem Vertreter zugelassen. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Dokumente ausgefüllt einzureichen:
- Eigenerklärung zum ThuerVgG (Anlage IV)
- Eigenerklärung zum MiLoG (Anlage VI)
- Eigenerklärung zum BMWK Rundschreiben (Anlage VII)
(Bitte beachten Sie die Erläuterung zur Eigenerklärung ThuerVgG (Anlage V)
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass
das Unternehmen über den gesamten Vertragszeitraum über ein gültiges
EfB Zertifikat verfügt)
Werden Nachunternehmer (NU) für den Transport eingesetzt sind alle Informationen zur Rechtsform des Bieters und dessen Eignung sowie alle geforderten Eigenerklärungen analog vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Sollte ein NU, welcher ausschließlich für Transportleistungen eingesetzt wird nicht über ein Zertifikat für Entsorgungsfachbetrieb verfügen, so hat dieser die Beförderungserlaubnis nach § 54 mit dem Angebot einzureichen. Werden NU für die reinen Entsorgungsleistungen eingesetzt so sind sämtliche o.g. Unterlagen analog auch vom NU mit dem Angebot einzureichen.