Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" für dieses Vergabeverfahren.
Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig im Projektraum informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten.
Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über dieses Portal.
Angebote können ausschließlich über das sogenannte Bietertool der Vergabeplattform DTVP im Projektraum eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet.
Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt.
Wir bitten Sie, dem Angebot möglichst alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Auf die Antragsfristen gemäß § 160 Absatz 3 sowie § 135 Abs. 2 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen.