Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft
unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn sowie Erklärung nach Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 sind mit dem Angebot einzureichen.
IV) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Beschreibung: 1) Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen / Gewichtung 40 Punkte. Gewertet wird die
Anzahl der eingereichten Referenzen, die den Anforderungen unter Ziffer 5.1.9 III.) 1) dieser Bekanntmachung
entsprechen: bis zu 2 Referenzen = 0 Punkte, 3 Referenzen = 10 Punkte, 4 Referenzen = 15 Punkte, 5
Referenzen = 20 Punkte, 6 Referenzen = 25 Punkte, 7 Referenzen = 30 Punkte, 8 Referenzen = 35 Punkte, 9 und mehr
Referenzen = 40 Punkte. 2) Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Kfz-Leasing / Gewichtung 20 Punkte. Gewertet wird
die Anzahl der Mitarbeiter, die bei dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Bereich Kfz-Leasing tätig sind:
bis 5 Mitarbeiter = 0 Punkte, ab 5 Mitarbeiter = 5 Punkte, ab 10 Mitarbeiter = 10 Punkte, ab 15 Mitarbeiter = 15
Punkte, ab 20 Mitarbeiter = 20 Punkte.