- Der Bieter ist in ein Berufsregister eingetragen. Nachweis der Eintragung durch eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handwerkskammer bzw. Eintragung in die Handwerksrolle (Berufsregistereintragung)
- Der Bieter besitzt eine Eintragung im Handelsregister. Nachweis durch einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register - Handelsregisterauszug)
- Der Bieter besitzt zur erlaubten Berufsausübung eine Gewerbeanmeldung. Nachweis durch Vorlage der Gewerbeanmeldung
- Erklärung hinsichtlich möglicher Sanktionen im Rahmen des 5. EU-Sanktionspakets zum Ukrainekrieg
- Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 Abs. 1 GWB i.V.m. §42 Abs. 1 VgV und keine fakultativen Ausschlussgründen nach §124 Abs. 1 GWB i.V.m. §42 Abs. 1 VgV vor. Nachweis durch eine schriftliche Eigenerklärung.
Wenn Ausschlussgründe vorliegen, ist ggf. eine Erklärung zur Selbstreinigung nach §125 GWB bzw. die Mitteilung über den Tag der rechtskräftigen Verurteilung beizufügen. Im Falle von § 123 Abs. 4 GWB ist ein/e Nachweis/Erklärung beizufügen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.